9. OBJEKTBETREUUNG UND DOKUMENTATION

Vor Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen wird eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung durchgeführt. Die Mängelbeseitigung wird überwacht.

Bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen (Gewährleistungseinbehalten) unterstützen wir Sie gerne.

Zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch treten Sie einfach mit uns in >Kontakt