4. BAUANTRAG - GENEHMIGUNGSPLANUNG

Die Pläne für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen werden erarbeitet - einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen.

Hierbei werden die Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten verwendet und die Planungsunterlagen entsprechend ihrer Beschreibungen und Berechnungen vervollständigt und angepasst.

Sofern noch notwendig, werden Verhandlungen mit Behörden geführt und die Bauantragsunterlagen eingereicht.

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